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Auszahlungsvoraussetzungen

Was ist eine Auszahlungsvoraussetzung?

Auszahlungsvoraussetzung

Bei der Aufnahme eines Kredites durch einen Unternehmer oder eine Privatperson sind Auszahlungsvoraussetzungen notwendig. Diese ergibt sich für die Kreditgeber also Banken, Sparkassen oder auch Drittanbieter mit der Vorlage bestimmter Unterlagen und Dokumente. Diese Unterlagen und Dokumente können Bürgschaftserklärungen, Pfandurkunden, Einkommensnachweise oder Eintragungsnachweis der Grundschuld sein, die der Kreditnehmer einzureichen hat. Der Kreditgeber wird nach Vorlage der genannten Unterlagen intern die Auszahlung des Kreditbetrages beraten und prüfen, ob der Kreditnehmer alle Voraussetzungen erfüllt. Ist dies sichergestellt, wird der Kredit an den Kreditnehmer ausgezahlt.

Wo kommt eine Auszahlungsvoraussetzung vor?

Benötigt man eine Finanzierung zum Beispiel für ein Bauvorhaben kann nach Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen auch ein Teilbetrag und nicht die komplette Finanzierungssumme ausgezahlt werden. Bei einer Baufinanzierung wird oft die Finanzierungssumme nach Baufortschritt und Leistung ausgezahlt. So kann zum Beispiel bei einem Fertigstellen des Rohbaus 40 % der Finanzierungssumme nach Vorlage der Abnahmebescheinigung oder beim Einbau der Fenster und deren Verglasung weitere zum Beispiel 18 % der Summe zur Auszahlung kommen. Hier ist jeweils die Auszahlungsvoraussetzung die Bescheinigung vom Bauunternehmen oder vom Architekten für den jeweiligen Teilabschnitt.

Was gibt es noch zu einer Auszahlungsvoraussetzung zu sagen?

Sind alle Unterlagen und Bescheinigungen beim Kreditgeber eingegangen wind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt. Der Kredit wird bereitgestellt. Man sollte jedoch beachten, dass für Nettodarlehensbeträge Bereitstellungszinsen anfallen können. Hier sollten möglichst schnell die notwendigen Nachweise und Belege vorgelegt werden, damit weitere Beträge vom Darlehen ausgezahlt werden können.
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Baufinanzierungen und andere Projekte haben besondere Auszahlungsvoraussetzungen

Die Klausel der Auszahlungsvoraussetzung wird vor allem im privaten Wohnungsbau verwendet. Hier wird der Kreditvertrag meist weit vor der ersten Auszahlung bereits abgeschlossen. Dies liegt an einigen Gegebenheiten, vor allem aber daran, dass der Verkäufer der Immobilie oder der Bauträger vor Abschluss des Kaufvertrages eine Bestätigung benötigt, damit der Kunde auch den Kaufpreis leisten kann. Somit kommt ein gültiger Kaufvertrag und auch ein gültiger Darlehensvertrag zu Stande. Der Darlehensvertrag kann in Anspruch genommen werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Besondere Voraussetzungen zur Leistung

Neben den typischen Auszahlungsbedingungen, der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch gibt es noch eine Menge weiterer Voraussetzungen die erbracht werden können. Die Bank und der Kunde sind hier frei in der Formulierung der Voraussetzungen. Es können also auch weitere Sicherheiten oder Eigenkapital sein. Dieses muss dann nicht zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung sondern erst vor Auszahlung nachgewiesen werden. Eine beliebte Voraussetzung ist der Nachweis einer Risikolebensversicherung. Diese wird zwar in vielen Fällen heute nicht mehr abgetreten, dient aber der Sicherheit im Falle des Todes des Kreditnehmers.

Christian Jung

Seit über sieben Jahren bin ich, Christian Jung, im Finanzsektor tätig, aktuell als Head of Marketing & Partnerships bei CrediMaxx GmbH. Meine Hauptaufgabe liegt in der Erstellung und Pflege von Inhalten auf unserer Webseite und anderen Plattformen. Durch mein Studium der Wirtschaftsinformatik bringe ich ein solides technisch-wirtschaftliches Verständnis mit, welches ich täglich in meine Arbeit einfließen lasse, um zur digitalen Kompetenz unseres Unternehmens beizutragen.

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