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Kreditverkauf

Was ist ein Kreditverkauf?

Kreditverkauf

Kreditverkäufe (auch „Förderungsverkäufe“ genannt) werden durch Banken vorgenommen. Hierbei verkauft eine Bank noch offene Forderungen aus Krediten an einen Dritten. Auch schuldrechtliche Ansprüche können veräußert werden. Eine Bank bietet Kreditverkäufe an, um in Not geratenen Personen oder Organisationen schnell und günstig zu helfen und eine Refinanzierung zu beschleunigen. Generell muss ein Schuldner dem Verkauf nicht zustimmen, da er nur einen anderen Gläubiger erhält, die Konditionen jedoch unverändert bleiben. Banken profitieren durch den Verkauf insoweit, lästige und problematische Kreditnehmer schnell wieder loszuwerden. Die rechtlichen Grundlagen eines solchen Geschäfts sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu entnehmen.

Wo kommen Kreditverkäufe vor?

Noch vor einigen Jahren kauften viele Fonds derartige Forderungen um mittels einer Zwangsvollstreckung und dem darauf folgenden Verkauf des Hauses einen möglichst hohen Gewinn / eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. So beharrten die Fonds nach Ablauf der Zinsbindung auf die sofortige Ausgleichung der restlichen Schuld. Zu Verhandlungen über Anschlussfinanzierungen waren die Fonds nicht bereit. Um diesem systematischen Vorgehen ein Ende zu setzen und Menschen davor zu schützen, dass diese innerhalb kürzester Zeit ihr zu Hause verlieren, trat im Jahr 2008 das sogenannte „Risikobegrenzungsgesetzt“ in Kraft. Zwar ist gemäß dieses Gesetzes der Kreditverkauf nach wie vor erlaubt, eine Zwangsvollstreckung ist jedoch nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ignoriert ein Kreditkäufer diese nun geltenden strengen Auflagen, so macht er sich schadenersatzpflichtig. Ferner müssen Banken nun explizit auf mögliche Kreditverkäufe hinweisen und die Kreditnehmer über einen möglichen Verkauf informieren.

Der Gläubiger darf außerdem nur noch den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Ausgleichen in Verzug geraten ist und die dadurch geschuldete Summe mindestens 2,5 % der gesamten Schuld ausmacht. Des Weiteren müssen Bank mindestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung ein Folgefinanzierungsangebot unterbreiten oder dem Schuldner mitteilen, dass der Kredit verkauft wird / werden könnte. Auch Verträge, die vor dem Jahr 2008 zustande gekommen sind, sind von der Neuregelung betroffen: So muss vor einer Zwangsvollstreckung überprüft werden, ob alle Rechte mit dem Vertrag erworben wurden. Auch ohne einen konkreten Verdacht kann ein Richter nun den Kreditverkauf überprüfen lassen und feststellen, dass eine Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt werden darf, da das Recht auf diese nicht mitverkauft wurde oder weitere Bedingungen nicht erfüllt sind.

Kreditverkäufe umgehen

Um Kreditverkäufen zu entgehen, sollten Kreditnehmer von vornherein mit ihrer Bank den Ausschluss eines möglichen Verkaufs verhandeln. Zudem sollten Kreditnehmer realistisch ihre eigene finanzielle Situation langfristig planen und bei möglichen Finanzierungsproblemen eine professionelle Beratung aufsuchen.

Christian Jung

Seit über sieben Jahren bin ich, Christian Jung, im Finanzsektor tätig, aktuell als Head of Marketing & Partnerships bei CrediMaxx GmbH. Meine Hauptaufgabe liegt in der Erstellung und Pflege von Inhalten auf unserer Webseite und anderen Plattformen. Durch mein Studium der Wirtschaftsinformatik bringe ich ein solides technisch-wirtschaftliches Verständnis mit, welches ich täglich in meine Arbeit einfließen lasse, um zur digitalen Kompetenz unseres Unternehmens beizutragen.

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